Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen


Umfangreiche Informationen zur Telematikinfrastruktur erhalten Sie bei auf Informationsseiten des Bundesgesundheitsministeriums,  der nationalen Agentur für digitale Medizin (Gematik) sowie Ihrer Krankenkasse.

(alle folgenden Angaben Stand 15.04.2024)


elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (e-AU)

Inzwischen erhalten Sie (nur gesetzlich versichert und in Deutschland angestellt) regelhaft eine Kopie Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gedruckt als Formular zu Ihren Händen. Die eAU an sich wird zeitgleich direkt an Ihre Krankenkasse übermittelt. Ihr Arbeitgeber kann Sie dort über sein Lohnprogramm abrufen. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber auf dem von ihm angegebenen Weg bzw. formlos (Telefon, E-Mail) über die AU.

Bei technische Störungen erhalten Sie 3 Ausdrucke wie gewohnt zur Abgabe an den Arbeitgeber, die Krankenkasse und für Ihre Akten.


elektronischen Rezept (e-Rezept)

Rezepte (keine Hilfsmittel, keine Betäubungsmittel, keine Privatrezepte) werden elektronisch versand.

Wichtig!

Ihre Krankenversichertenkarte muss vorher hierfür quartalsaktuell im System eingelesen sein!

Danach können Sie wie gewohnt Folgeverordnungen bestellen die von unserem Team vorbereitet, von Ihrem Hausarzt/-ärztin gebündelt digital signiert und dann versendet werden. Am Tag nach Bearbeitung können Sie Ihr Medikament mit Ihrer Krankenversichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen.

Das System ist noch störungsanfällig, ggf. erhalten Sie Ihr Rezept ausgedruckt wie gewohnt.

(Stand 15.04.2024)


elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA gibt es seit 2021. Gesetzlich Versicherte können sich auf Wunsch eine ePA bei ihrer Krankenkasse einrichten lassen und diese nutzen. Die Versicherten verwalten ihre ePA freiwillig über die entsprechende kostenlose App ihrer Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich entsprechend.


Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Alle 3 Praxen kommunizieren  über KIM


Notfalldatensatz/ eMP

Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen direkt alle medizinischen Informationen vor, in Notfällen schnelle Entscheidungen zu treffen. Der Medikamentenplan kann ebenfalls auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden. Fragen zur Gesundheitskarte beantwortet die jeweilige Krankenkasse.